"Job-Erfahrung im Ausland zählt in meinem Beruf. Wo kann ich mich informieren?"
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten und zu wohnen. Diese ?Freizügigkeit von Personen? ist eine von der EU garantierte Grundfreiheit. Seit 50 Jahren gilt dieses wohl wichtigste europäische Bürgerrecht. Bei der Jobsuche gibt es umfassende Beratungsangebote auf deutscher wie auf europäischer Ebene.
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